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   VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18   

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VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18 (https://dejure.org/2018,6620)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.03.2018 - 8 E 555/18 (https://dejure.org/2018,6620)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. März 2018 - 8 E 555/18 (https://dejure.org/2018,6620)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gießen, 20.12.2017 - 8 L 9187/17

    Stadt Wetzlar muss NPD die Nutzung der Stadthalle erlauben

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18
    Die Gründe der angefochtenen Entscheidung, wonach die Vollstreckungsschuldnerin ihre Verpflichtung aus der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20.12.2017 - 8 L 9187/17.GI -, ihre Stadthalle dem Vollstreckungsgläubiger am 24.03.2018 für eine Wahlkampfveranstaltung zu überlassen, nicht erfüllt hat, beanspruchen weiterhin Geltung.
  • VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18

    Auseinandersetzung um Wahlkampfveranstaltung der NPD in Wetzlar geht weiter

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18
    Die Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. März 2018 - 8 N 1539/18.GI - wird zurückgewiesen.
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18

    Zur Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen; Anspruch einer Partei auf

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Beklagten wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23.03.2018 zurück (Az.: 8 E 555/18 ).

    Nachdem die Beklagte im Beschwerdeverfahren 8 E 555/18 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht nachvollziehbare Einwände gegen den zunächst beauftragten Sicherheitsdienst vorgebracht habe, sei ein weiterer Sicherheitsdienst beauftragt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren nebst übersandtem Verwaltungsvorgang (drei Ordner), der Gerichtsakte zum Verfahren 8 L 9187/17.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 23/18 ) nebst dort übersandtem Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie der Gerichtsakten zu den Verfahren 8 N 1539/18.GI (Az.: zweite Instanz: 8 E 555/18 ), 8 N 1590/18.GI und 4 L 1572/18.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 567/18) verwiesen.

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